Erwägungsgrund 10 32022D0451
Zu diesem Zweck sollten die praktischen Modalitäten für die Verhandlungsführung schnellstmöglich festgelegt werden, insbesondere um eine effektive Zusammenarbeit zwischen dem Verhandlungsführer der Union und den Mitgliedstaaten sicherzustellen, unbeschadet der Rolle des Sonderausschusses im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 AEUV.