Erwägungsgrund 8 32022D0451
Dieser Beschluss lässt die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den Verhandlungen gemäß den Verträgen unberührt.
Dieser Beschluss lässt die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den Verhandlungen gemäß den Verträgen unberührt.