Erwägungsgrund 4 32022D0667
Bei der Unterstützung durch die Union wurde mit der Annahme einer Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der AU für das zweite Halbjahr 2021 ein nahtloser Übergang von der Friedensfazilität für Afrika zur EFF sichergestellt. Diesem allgemeinen Programm für das zweite Halbjahr 2021 sollte ein mehrjähriges allgemeines Programm zur Unterstützung der AU im Zeitraum 2022-2024 folgen, mit dem weiterhin eine zuverlässige und berechenbare Finanzierung für Friedensunterstützungsoperationen unter afrikanischer Führung, die vom Friedens- und Sicherheitsrat der AU in Auftrag gegeben oder genehmigt wurden, geleistet werden kann, während zugleich die erforderliche Flexibilität für eine effektive und effiziente Reaktion auf die Entwicklung von Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent gewährleistet wird. Es wird erwartet, dass Maßnahmen im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme von Rechtsträgern durchgeführt werden könnten, die über Erfahrung mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika und der Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der AU im Rahmen der EFF für das zweite Halbjahr 2021 verfügen.