Erwägungsgrund 7 32023D1555
Die Kommission hat anerkannt, dass in der Schweiz ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. Darüber hinaus hat die Schweiz in einem offiziellen Schreiben zugesichert, dass sie Zugang zu ihren entsprechenden Datenbanken gewähren und Daten nicht an ein weiteres Drittland oder eine weitere internationale Organisation ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Kommission und nur unter den von der Kommission festgelegten Bedingungen übermitteln wird.