Erwägungsgrund 3 32023D1555
Die Schweiz stellt Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher oder Bordbücher auf der Grundlage der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein nach Anforderungen aus, die mit denen der Richtlinie (EU) 2017/2397 übereinstimmen, und erkennt entsprechende Unionsurkunden in ihrem Hoheitsgebiet an, sodass schweizerische Befähigungszeugnisse gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 auf den Binnenwasserstraßen der Union gültig sind.