Erwägungsgrund 4 32023D2481
Das von der Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 benannte Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, im Folgenden „PRB“) hat in einem der Kommission am 29. September 2023 vorgelegten Bericht indikative unionsweit geltende Leistungszielbereiche für den RP4 vorgeschlagen.