Erwägungsgrund 5 32023D2530
Die EZB hat eine beträchtliche Anzahl beabsichtigter makroprudenzieller Maßnahmen zu prüfen, die von NCAs oder NDAs vorgelegt werden, einschließlich solcher, die A-SRI- und G-SRI-Puffer festlegen. Diese Prüfungen müssen oft innerhalb eines sehr engen Zeitrahmens durchgeführt werden. Um den Entscheidungsprozess zu erleichtern, sollte eine Übertragung der Befugnis zum Erlass bestimmter Beschlüsse innerhalb der EZB vorgesehen werden. Insbesondere sollte den Leitern von Arbeitseinheiten der EZB die Befugnis zum Erlass von Beschlüssen übertragen werden, mit denen keine Einwände gegen makroprudenzielle Maßnahmen, die von NCAs oder NDAs vorgelegt werden, erhoben werden. Global systemrelevante Banken oder Institute (G-SIB-G-SRI) sind Banken oder Institute, die aufgrund ihrer Größe, Verflechtung, Komplexität, mangelnden Ersetzbarkeit oder globalen Reichweite als Banken oder Institute eingestuft werden, die nicht ausfallen dürfen. Angesichts der potenziellen länderübergreifenden Auswirkungen, die ein Problem in einem der G-SIB-G-SRI sowohl auf andere Finanzinstitute in zahlreichen Ländern als auch auf die Weltwirtschaft insgesamt haben kann, stellt dies nicht ausschließlich ein Problem für NCAs oder NDAs dar und erfordert daher eine Harmonisierung auf globaler Ebene, die sich in einer globalen Vereinbarung zwischen den Mitgliedern des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und des Rates für Finanzstabilität widerspiegelt, deren Ergebnisse vom Rat für Finanzstabilität veröffentlicht werden. Die Weltgemeinschaft befasst sich mit diesen Fragen auf der Grundlage eines mehrgleisigen Ansatzes.