Erwägungsgrund 7 32023D2530
Am 24. Juni 2020 beschloss der EZB-Rat, eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank) einzugehen. Für die Zwecke der engen Zusammenarbeit wird ein Beschluss, mit dem keine Einwände gegen beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen gegenüber der Republik Bulgarien erhoben werden, ebenfalls gemäß den einschlägigen Bestimmungen dieses Beschlusses erlassen.