Erwägungsgrund 1 32023D2530
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist dafür verantwortlich, dass der einheitliche Aufsichtsmechanismus wirksam und einheitlich funktioniert, und sie wurde sowohl mit mikroprudenziellen als auch mit makroprudenziellen Aufgaben betraut. Die Übertragung makroprudenzieller Aufgaben stärkt den Beitrag der EZB zur Finanzstabilität, der bereits im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert ist.