Erwägungsgrund 1 32023D0549
Das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2) ist gegenwärtig in der Leitlinie EZB/2012/27 geregelt. Ab dem 20. März 2023 wird TARGET2 durch TARGET ersetzt, eine Reihe von Zahlungsverkehrssystemen der dritten Generation, durch die Transaktionen in Euro in Zentralbankgeld abgewickelt werden. TARGET ist in der Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation (EZB/2022/8) geregelt und die Leitlinie EZB/2012/27 wird mit Wirkung vom 20. März 2023 aufgehoben. TARGET-Komponenten-Systeme sind die Rechtsnachfolger der entsprechenden TARGET2-Komponentensysteme.