Erwägungsgrund 10 32023D0549
Der MIB sollte die Möglichkeit haben, Informationen zu veröffentlichen, die aus der Nutzung von Daten auf Transaktionsebene herrühren, vorausgesetzt, dass durch diese Informationen die Identität der Teilnehmer oder ihrer Kunden weder direkt noch indirekt ermittelt werden kann.