Erwägungsgrund 2 32023D0549
Wie TARGET2 besteht TARGET aus einer Vielzahl von Echtzeit-Brutto-Zahlungsverkehrssystemen, von denen jedes eine Komponente darstellt, die von einer Zentralbank des Eurosystems betrieben wird. Durch die Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) werden die Regeln für die TARGET-Komponenten weitestgehend harmonisiert.