Erwägungsgrund 5 32023D0672
Um den Entscheidungsprozess zu erleichtern und der EZB zu ermöglichen, effizient auf Änderungen bei der Situation beaufsichtigter Unternehmen zu reagieren, die sich auf die Durchführung und den Umfang geplanter Prüfungen auswirken, ist ein Ermächtigungsbeschluss im Zusammenhang mit dem Erlass solcher Beschlüsse zur Änderung von SEP-Beschlüssen erforderlich. Ein solcher Ermächtigungsbeschluss sollte Fälle vorsehen, in denen ein einziger delegierter Beschluss Änderungen enthält, die mehr als eine geplante Prüfung betreffen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass eine Übertragung von Befugnissen notwendig sein kann, um ein Organ in die Lage zu versetzen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen und somit seine Aufgaben zu erfüllen. Ebenso hat der Gerichtshof die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit des Entscheidungsorgans als eine jedem institutionellen System innewohnende Notwendigkeit anerkannt.