Erwägungsgrund 2 32023D0924
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1768 der Kommission vom 23. Juni 2021 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – der Anhänge I, II, III und IV der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.