Erwägungsgrund 7 32023D0924
Die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1009 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.
Die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1009 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.