Erwägungsgrund 3 32023D0924
Der Beschluss (EU) 2020/1178 der Kommission vom 27. Juli 2020 zu vom Königreich Dänemark gemäß Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Cadmiumgehalt in Düngemitteln ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.