Erwägungsgrund 5 32023D0924
Der Beschluss (EU) 2020/1205 der Kommission vom 6. August 2020 zu den von der Slowakischen Republik gemäß Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Cadmiumgehalt von Phosphatdüngern ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.