Erwägungsgrund 4 32023D0924
Der Beschluss (EU) 2020/1184 der Kommission vom 17. Juli 2020 zu von Ungarn gemäß Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Cadmiumgehalt in Phosphatdüngern ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.