Erwägungsgrund 13 32023D0927
Der Rat wies ferner darauf hin, dass er nach wie vor entschlossen ist, der Ukraine politische und militärische Unterstützung zu leisten, vor allem durch die EFF und die Militärische Unterstützungsmission der EU zur Unterstützung der Ukraine, unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einiger Mitgliedstaaten, und dass dabei sichergestellt wird, dass den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen aller Mitgliedstaaten gebührend Rechnung getragen wird —