Erwägungsgrund 3 32023D0927
Die ukrainische Regierung hat am 25. Februar 2022 ein dringendes Ersuchen um Unterstützung durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung an die Union gerichtet. Als Reaktion auf dieses Ersuchen wird seit dem 28. Februar 2022 gemäß den Beschlüssen (GASP) 2022/338 und (GASP) 2022/339 des Rates im Rahmen der EFF Unterstützung geleistet.