Beschluss (EU) 2023/983 des Rates vom 15. Mai 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und gegebenenfalls in Bezug auf eine Mitteilung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 21 Absatz 1 des AETR in Bezug auf eine Änderung zur Einführung einer Klausel über höhere Gewalt zu vertretenden Standpunkts
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Republik Belarus oder die Russische Föderation einen Vorschlag zur Änderung des AETR gemäß Artikel 21 Absatz 1 des AETR unabhängig der Beratungen von UNECE-Gremien förmlich dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorlegt. In diesem Fall sollten die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a des AETR Einspruch gegen diesen Vorschlag erheben.
Erwägungsgrund 10 32023D0983
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