Beschluss (EU) 2023/983 des Rates vom 15. Mai 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und gegebenenfalls in Bezug auf eine Mitteilung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 21 Absatz 1 des AETR in Bezug auf eine Änderung zur Einführung einer Klausel über höhere Gewalt zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in der Sachverständigengruppe zum AETR und möglicherweise im Hauptausschuss Straßenverkehr der UNECE zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung des AETR, die diese prüfen und billigen sollen, gemäß Artikel 21 Absatz 6 des AETR völkerrechtlich bindend wäre und geeignet ist, den Inhalt der Rechtsvorschriften der Union, nämlich der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 5 32023D0983
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