Beschluss (EU) 2023/983 des Rates vom 15. Mai 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und gegebenenfalls in Bezug auf eine Mitteilung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 21 Absatz 1 des AETR in Bezug auf eine Änderung zur Einführung einer Klausel über höhere Gewalt zu vertretenden Standpunkts
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe zum AETR und im Hauptausschuss Straßenverkehr der UNECE zu vertreten ist, sollte darin bestehen, die vorgeschlagene Änderung nicht zu unterstützen, um eine erhebliche Schwächung der Durchsetzung der im AETR festgelegten Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten zu verhindern und die volle Wirkung der von der Union verhängten restriktiven Maßnahmen sicherzustellen.
Erwägungsgrund 9 32023D0983
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