Beschluss (EU) 2023/983 des Rates vom 15. Mai 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und gegebenenfalls in Bezug auf eine Mitteilung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 21 Absatz 1 des AETR in Bezug auf eine Änderung zur Einführung einer Klausel über höhere Gewalt zu vertretenden Standpunkts
Die Sachverständigengruppe zum AETR soll auf ihrer geplanten 32. Sitzung am 12. Juni 2023 einen Vorschlag der Republik Belarus und der Russischen Föderation erörtern, Artikel 4 des AETR durch die Aufnahme einer Klausel über höhere Gewalt zu ändern (siehe Dokument ECE/TRANS/SC.1/GE.21/2023/2/Rev.1).
Erwägungsgrund 4 32023D0983
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