Erwägungsgrund 3 32023D0983
Die UNECE hat im Rahmen des AETR eine Sachverständigengruppe eingerichtet. Diese Gruppe ist berechtigt, Vorschläge zur Änderung des AETR auszuarbeiten und dem Hauptausschuss Straßenverkehr der UNECE zu unterbreiten.
Die UNECE hat im Rahmen des AETR eine Sachverständigengruppe eingerichtet. Diese Gruppe ist berechtigt, Vorschläge zur Änderung des AETR auszuarbeiten und dem Hauptausschuss Straßenverkehr der UNECE zu unterbreiten.