Erwägungsgrund 5 32024D1668
Die Entwürfe einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen betreffen die Umsetzung von Bestimmungen des Übereinkommens, die sich auf Angelegenheiten der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, z. B. Angelegenheiten des Schutzes und der Unterstützung von Opfern von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, beziehen, sowie von Bestimmungen des Übereinkommens mit Bezug zu Asyl und dem Verbot der Zurückweisung. Es ist somit angezeigt, den im Namen der Union in Bezug auf Angelegenheiten, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, insoweit diese in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, insbesondere unter die Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, im Ausschuss der Vertragsparteien zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgesehenen Rechtsakte geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts insofern maßgeblich zu beeinflussen, als sie sich künftig auf die Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens auswirken könnten.