Erwägungsgrund 7 32024D1809
Der Ausschuss sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Berichte über die den Anspruchsberechtigten im Vorjahr erstatteten Reisekosten und gezahlten Aufwandsentschädigungen vorlegen. In diesen Berichten sollten insbesondere die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die angefallenen und erstatteten Reisekosten, die sowohl für die Teilnahme an Präsenzsitzungen als auch für die Fernteilnahme an Sitzungen gezahlten Tagegelder, die Entwicklung der Zahl der Sitzungen des Ausschusses, an denen mit elektronischen Mitteln virtuell teilgenommen wurde, die Dauer dieser Sitzungen sowie jegliche mit der Fernteilnahem einhergehenden Kosteneinsparungen und umweltbezogenen Vorteile angegeben werden.