Erwägungsgrund 13 32024D2586
Im Einklang mit Anhang III des Beschlusses 2013/103/EU erstreckt sich die Vorbereitung der OTIF-Tagungen auf die Koordinierung vor Ort. Geringfügige Änderungen dieses Standpunkts der Union können daher während der Koordinierung vor Ort vereinbart werden, ohne dass ein weiterer Beschluss des Rates erforderlich ist, insbesondere um auf Vorschläge und Entwicklungen reagieren zu können, denen zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nicht Rechnung getragen wurde —