Erwägungsgrund 9 32024D2586
Unter Tagesordnungspunkt 13 wird die Generalversammlung ersucht, die „Empfehlung zur Verwendung elektronischer Signaturen im offiziellen Schriftverkehr zwischen der OTIF und ihren Mitgliedern“ zu billigen. Wie im Standpunkt der Union gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2582 festgelegt, erfordert die Entwicklung der elektronischen Kommunikation bestimmte administrative Aktualisierungen, um die sichere und zuverlässige Verwendung elektronischer Signaturen in der offiziellen Kommunikation zwischen der OTIF und ihren Mitgliedern zu gewährleisten. Es ist wichtig, die Vorbereitung einer diesbezüglichen Empfehlung zu unterstützen, die den unterschiedlichen Erfahrungsgraden der OTIF-Mitglieder Rechnung trägt und im Einklang mit den auf Unionsebene festgelegten Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, steht. Diese Empfehlung an sich ist zwar nicht rechtlich bindend, wird sich aber auf den „Leitfaden zu Vertragshandlungen aufgrund des COTIF“ sowie auf die erläuternden Anmerkungen zur „Geschäftsordnung der Generalversammlung“, zur „Ordnung über die Wahl und die Beschäftigungsbedingungen des Generalsekretärs“ und zum „Beschluss über die Ständigen Vertreter“ auswirken, die alle entsprechend geändert werden müssen. Die Empfehlung ist somit geeignet, die Verfahren zur Änderung des COTIF maßgeblich zu beeinflussen. Die der Generalversammlung vorgelegten Beschlussvorschläge wurden in den einschlägigen Tagungen des Ad-hoc-Ausschusses im Einklang mit den diesbezüglich festgelegten Standpunkten der Union erörtert und vereinbart. Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, die Empfehlung zu unterstützen.