Erwägungsgrund 7 32024D2586
Unter Tagesordnungspunkt 13 wird die Generalversammlung ersucht, den „Leitfaden für die Anwendung der Verfahren zur Änderung des COTIF“ zu billigen, zu empfehlen, ihn bei der Vorbereitung von Änderungen des COTIF im Rahmen der Zuständigkeit der Generalversammlung zu befolgen, und den Ad-hoc-Ausschuss anzuweisen, die Anwendung des Leitfadens zu überwachen, zu bewerten und ihn erforderlichenfalls zu überarbeiten. Auch wenn dieser Leitfaden als solcher nicht rechtlich bindend ist, ist er geeignet, die Verfahren zur Änderung des COTIF maßgeblich zu beeinflussen. Der der Generalversammlung vorgelegte Leitfaden wurde in den einschlägigen Tagungen des Ad-hoc-Ausschusses im Einklang mit den diesbezüglich festgelegten Standpunkten der Union erörtert und vereinbart. Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, diesen Leitfaden zu unterstützen.