Erwägungsgrund 4 32024D2586
Auf ihrer 16. Tagung vom 25. bis zum 26. September 2024 wird die Generalversammlung voraussichtlich eine Reihe von Beschlüssen fassen. Es ist angezeigt, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da sich diese Beschlüsse entweder auf die Funktionsweise der OTIF und die Entwicklung der Strategie der Organisation auswirken oder zum Erlass völkerrechtlich verbindlicher Rechtsakte führen werden, die geeignet sind, den Inhalt des Rechtsvorschriften der Union maßgeblich zu beeinflussen, und somit einen „rechtswirksamen Akt“ im Sinne von Artikel 218 Absatz 9 AEUV darstellen.