Erwägungsgrund 8 32024D2586
Unter Tagesordnungspunkt 13 wird die Generalversammlung ersucht, die im Beschlussvorschlag im Bericht des Ad-hoc-Ausschusses enthaltenen und dem Standpunkt der Union gemäß Beschluss (EU) 2023/2582 des Rates entsprechenden grundlegenden Regulierungsgrundsätze zu billigen und den Ad-hoc-Ausschuss und den Revisionsausschuss bei der Vorbereitung von Änderungen zur Änderung des COTIF und der entsprechenden Anmerkungen im erläuternden Bericht zum COTIF zu unterstützen, mit dem Ziel, eine Verpflichtung der COTIF-Mitgliedstaaten einzuführen, die physische und funktionale Integrität der Eisenbahninfrastruktur anderer COTIF-Mitgliedstaaten zu achten (nicht zu beeinträchtigen), sowie materiell- und verfahrensrechtliche Bestimmungen über Sanktionen zu achten, um die Einhaltung der COTIF-Verpflichtungen sicherzustellen, die für die Erreichung des Ziels der OTIF wesentlich sind. Diese grundlegenden Regulierungsgrundsätze betreffen den Aufbau und die Arbeitsweise der Organisation, der die Union als Vertragspartei angehört, und können zur Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung des COTIF führen; dieser Tagesordnungspunkt betrifft den gesamten Tätigkeitsbereich der OTIF, einschließlich der Bereiche, die im Hinblick auf die Mitgliedstaaten der Union in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Die entsprechenden Vorschläge zur Änderung des COTIF werden völkerrechtlich bindend und geeignet sein, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union sowie die Auslegung und Anwendung des COTIF maßgeblich zu beeinflussen. Die der Generalversammlung vorgelegten grundlegenden Regulierungsgrundsätze wurden in den einschlägigen Tagungen des Ad-hoc-Ausschusses im Einklang mit den diesbezüglich festgelegten Standpunkten der Union erörtert und vereinbart. Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, diese grundlegenden Regulierungsgrundsätze zu billigen.