Erwägungsgrund 10 32024D2687
Die ZKR wird voraussichtlich auf einer der nächsten Plenarsitzungen Beschlüsse annehmen, mit denen die Regelwerke für die Rheinschifffahrt durch Aufnahme eines Verweises auf den ES-TRIN 2025/1 und den ES-RIS 2025/1 geändert werden. Gemäß den Artikeln 1 und 22 des Übereinkommens wird diese Änderung völkerrechtlich bindend sein. Daher ist es auch angezeigt, den im Namen der Union in der ZKR zu vertretenden Standpunkt festzulegen.