Beschluss (EU) 2024/2687 des Rates vom 8. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von technischen Standards im Bereich der Binnenschifffahrt zu vertreten ist
Es ist daher angezeigt, den im Namen der Union im CESNI zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der ES-RIS 2025/1 geeignet ist, den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere die gemäß der Richtlinie 2005/44/EG angenommenen verbindlichen technischen Spezifikationen, maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 9 32024D2687
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