Erwägungsgrund 11 32024D2687
Um ein Höchstmaß an Sicherheit in der Binnenschifffahrt zu ermöglichen, der technischen Entwicklung in diesem Sektor zu folgen und die Kompatibilität der Vorschriften für Schiffe und die Kompatibilität der Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Europa zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die technischen Vorschriften für Schiffe und die Binnenschifffahrtsinformationsdienste im Rahmen der unterschiedlichen Rechtsordnungen in Europa so weit wie möglich harmonisiert werden. Insbesondere sollten Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der ZKR sind, befugt sein, Beschlüsse zur Angleichung der ZKR-Vorschriften an die in der Union geltenden Vorschriften zu unterstützen.