Beschluss (EU) 2024/2687 des Rates vom 8. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von technischen Standards im Bereich der Binnenschifffahrt zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Der Standpunkt der Union sollte daher von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder dieser Gremien sind, vorgetragen werden, wobei sie gemeinsam im Interesse der Union handeln —
Erwägungsgrund 12 32024D2687
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