Erwägungsgrund 12 32024D3081
Dieser Beschluss berührt nicht die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten der Organe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates. Ebenfalls lässt er weitergehendere Transparenzanforderungen oder Verpflichtungen aus Rechtsvorschriften der Union oder von der Union geschlossenen internationalen Übereinkünften unberührt —