Erwägungsgrund 4 32024D3135
Gemäß dem Durchführungsprotokoll unterliegt die Unionsflotte den Anlande- und Umladeverpflichtungen in mauretanischen Häfen gemäß Anhang I Kapitel V des Durchführungsprotokolls.
Gemäß dem Durchführungsprotokoll unterliegt die Unionsflotte den Anlande- und Umladeverpflichtungen in mauretanischen Häfen gemäß Anhang I Kapitel V des Durchführungsprotokolls.