Erwägungsgrund 9 32024D3135
Die Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung von Anhang I Kapitel V durch Einfügung eines neuen Abschnitts ausgearbeitet, der eine Ausnahme von der Anlande- und Umladeverpflichtung für den Fall vorsieht, dass die Wartezeit auf die Anlandung oder Umladung 24 Stunden ab dem in der Mitteilung angegebenen Datum und der Uhrzeit überschreitet.