Erwägungsgrund 8 32024D3135
Am 8. Dezember 2023 kam der im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und des Durchführungsprotokolls tätige Gemischte Ausschuss überein, einen Vorschlag für eine Ausnahme von den Anlande- und Umladeverpflichtungen zu prüfen, der es den Betreibern ermöglichen würde, ihre Erzeugnisse in anderen Häfen anzulanden, wenn es zu erheblichen Verzögerungen kommt, um den Risiken für die Qualität der Fischereierzeugnisse zu begegnen.