Erwägungsgrund 6 32024D3135
Hinsichtlich der Umladungen teilt der Kapitän eines Unionsschiffs der mauretanischen Küstenwache und den Hafenbehörden des mauretanischen Hafens, in dem er seinen Fang umladen möchte, dies mindestens 24 Stunden (48 Stunden für Thunfischfänger) vor der Anlandung mit. Als Reaktion auf die Meldung teilt die mauretanische Küstenwache dem Schiffskapitän oder dem Vertreter des Kapitäns innerhalb der nächsten 12 Stunden per Fax oder E-Mail ihre Zustimmung mit.