Erwägungsgrund 7 32024D3135
Seit Anfang 2023 hat die Fischereiindustrie der Union wiederholt mitgeteilt, dass die mauretanische Küstenwache aufgrund der Überlastung der mauretanischen Häfen und der Unfähigkeit, die technischen und operativen Dienste zu erbringen, nicht in der Lage sei, ihre Zustimmung rechtzeitig zu notifizieren. Die sich daraus ergebenden Verzögerungen gefährden die Erzeugnisse der Fischereiindustrie der Union. Während die mauretanischen Behörden an der Verbesserung der Lage arbeiten, wurde zwischen der Union und den mauretanischen Behörden erörtert, dass bis zu einer Lösung zur Behebung der Verzögerungen in diesen Fällen eine Ausnahme von der Anlandeverpflichtung vorgesehen werden sollte.