Erwägungsgrund 10 32024D3244
Angesichts der Aufnahme der Kategorie „geprüft“ in Anhang II der Entscheidung 2008/971/EG sollte die genannte Entscheidung um einen Anhang mit einer Tabelle ergänzt werden, in der die Kategorien aufgeführt sind, unter denen forstliches Vermehrungsgut aus den verschiedenen Arten von Ausgangsmaterial in die Union eingeführt werden darf, um Klarheit und ordnungsgemäße Anwendung der genannten Entscheidung sicherzustellen. Dies ist erforderlich, um Rechtsklarheit, Kohärenz mit der Richtlinie 1999/105/EG und eine korrekte Anwendung dieser Vorschriften ebenso wie fundierte Entscheidungen der Unternehmer zu gewährleisten, die die genannte Entscheidung anwenden.