Erwägungsgrund 14 32024D3244
Dieser Beschluss sollte aus Gründen der Dringlichkeit am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, um sicherzustellen, dass er vor Ablauf der Geltungsdauer des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/773 in Kraft tritt.