Erwägungsgrund 5 32024D3244
Nach den nationalen Vorschriften der genannten Drittländer müssen die Systeme für die Zulassung und Registrierung von Ausgangsmaterial und die anschließende Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut aus diesem Ausgangsmaterial dem OECD-System für forstliches Saat- und Pflanzgut entsprechen. Zudem verlangen diese nationalen Vorschriften, dass Saat- und Pflanzgut der Kategorien „quellengesichert“, „ausgewählt“, „qualifiziert“ und „geprüft“ amtlich zertifiziert und die Saatgutpackungen im Einklang mit dem OECD-System für forstliches Saat- und Pflanzgut amtlich verschlossen werden müssen.