Erwägungsgrund 4 32024D0592
Die Beziehungen zwischen der Union und Algerien beruhen auf dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (im Folgenden „Europa-Mittelmeer-Abkommen“), das 2005 in Kraft getreten ist. Das Europa-Mittelmeer-Abkommen bildet den rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen den Parteien in wirtschaftlichen, handelspolitischen, politischen, sozialen und kulturellen Fragen.