Erwägungsgrund 5 32024D0592
Artikel 85 des Europa-Mittelmeer-Abkommens besagt, dass die Zusammenarbeit in den Bereichen Recht und Justiz von wesentlicher Bedeutung ist und eine notwendige Ergänzung der Zusammenarbeit zwischen der Union und Algerien in den anderen im Europa-Mittelmeerabkommen vorgesehen Bereichen darstellt sowie dass diese Zusammenarbeit gegebenenfalls die Aushandlung von Abkommen in diesen Bereichen umfassen kann.