Erwägungsgrund 9 32024D0592
Da die Mehrzahl der im Entwurf des Abkommens zwischen Frankreich und Algerien zu regelnden Angelegenheiten in die Zuständigkeit der Union fällt, sollte Frankreich der Kommission regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen über das bilaterale Abkommen Bericht erstatten. Sowohl Frankreich als auch die Kommission werden den Rat regelmäßig über den Stand der Dinge informieren.