Erwägungsgrund 7 32024D0592
Obwohl Algerien kein Mitglied der HCCH und den Kernübereinkommen der Konferenz nicht beigetreten ist, scheint sich der Entwurf des Abkommens weitgehend an dem durch die Haager Übereinkommen geschaffenen System und den zu denselben Fragen erlassenen Rechtsvorschriften der Union zu orientieren.