Erwägungsgrund 6 32024D0592
Die Beziehungen der Union zu Drittländern hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen beruhen auf dem von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (im Folgenden „HCCH“) gemäß dem Grundsatz des Multilateralismus entwickelten Rechtsrahmen. Allerdings ist Algerien kein Mitglied der HCCH und hat es bisher abgelehnt, den Kernübereinkommen der Konferenz beizutreten.